- Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote von Ersatzteile-3D (ein Service der Intradaten GmbH, nachfolgend “Verkäufer”) an Kunden (Verbraucher und Unternehmen) gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche mit dem Verkäufer geschäftliche Beziehungen pflegt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. - Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.
2.2. Durch Anklicken des Bestellbuttons im Online-Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die Ware versendet.
2.3. Bei individuellen Konstruktions- und Druckaufträgen (Reverse Engineering, Spezialanfertigungen) kommt der Vertrag durch schriftliche Annahme (E-Mail genügt) eines individuellen Kostenvoranschlags bzw. einer Offerte des Verkäufers durch den Kunden zustande. - Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Versandkosten werden gesondert berechnet und sind vor Abschluss des Bestellprozesses bzw. in der Offerte ersichtlich. - Zahlungsbedingungen
4.1. Neukunden: Die Lieferung erfolgt wahlweise gegen Vorkasse (z. B. TWINT, Kreditkarte, PayPal) oder per Nachnahme (Zahlung bei Übergabe durch die Schweizerische Post).
4.2. Bestandskunden: Kunden mit mindestens einer erfolgreich abgeschlossenen Bestellung können auf Rechnung beliefert werden. Die Gewährung des Kaufs auf Rechnung liegt im freien Ermessen des Verkäufers; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
4.3. Zahlungsfrist: Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware rein netto ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Verzug. - Lieferung, Fertigungszeitraum und beigestellte Muster
5.1. Lagerware: Sofern Artikel ab Lager lieferbar sind, erfolgt der Versand in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Zahlung.
5.2. Individualanfertigungen: Da ein Grossteil der Produkte individuell konstruiert und mittels 3D-Druck gefertigt wird, hängen Fertigungs- und Lieferfristen vom Konstruktionsaufwand, der Auslastung und der Druckzeit ab. Angegebene Lieferfristen sind Richtwerte, es sei denn, ein fixer Liefertermin wurde ausdrücklich schriftlich garantiert.
5.3. Beigestellte Defektteile/Muster: Sendet der Kunde dem Verkäufer ein defektes Musterbauteil zur Vermessung oder Nachkonstruktion ein, erfolgt der Rückversand des Musters zusammen mit dem Neuteil. Für den zufälligen Untergang oder Transportschäden des eingesandten Musterteils haftet der Verkäufer nur bei grober Fahrlässigkeit.
5.4. Versandgebiet: Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Lieferadressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein über die Schweizerische Post. - Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der jeweiligen Bestellung im Eigentum der Intradaten GmbH. - Prüfungspflicht, Gewährleistung und Sachmängel
7.1. Prüfungspflicht und Rügefrist: Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Empfang sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind dem Verkäufer innert 5 Kalendertagen nach Zustellung schriftlich (per E-Mail mit nachvollziehbarer Beschreibung und aussagekräftigen Fotos) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
7.2. Nachbesserungsrecht: Bei berechtigten und fristgerechten Mängelrügen steht dem Verkäufer primär das Recht zu, nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Wandelung zu.
7.3. Gewährleistungsfrist: Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferdatum.
7.4. Ausschluss bei Verschleiss und Montagefehlern: Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die auf natürlichen Verschleiss, thermische oder mechanische Überlastung, unsachgemässe Handhabung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Montage oder eigenmächtige Nachbearbeitung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind. Bei mechanischen Funktionsteilen erlischt der Anspruch, wenn die übliche Lebensdauer des Bauteils betriebsbedingt vor Ablauf der 2 Jahre erreicht ist. - Produktbeschaffenheit, Fertigungstoleranzen und Farbangaben im 3D-Druck
8.1. Herstellungsverfahren und Oberflächenbeschaffenheit:
Die Produkte der Intradaten GmbH werden im additiven FDM-Verfahren (Fused Deposition Modeling / Schmelzschichtverfahren) gefertigt. Dem Kunden ist bekannt, dass diese Fertigungstechnologie verfahrensbedingte Besonderheiten aufweist:
- Schichtlinien & Nähte: Sichtbare Schichtstrukturen (Layer Lines), minimale Unregelmässigkeiten, herstellungsbedingte Z-Nähte (Seams) sowie Ansatzpunkte an Stützstrukturen (Support) sind verfahrenstypisch und stellen ausdrücklich keine Sachmängel dar.
- Thermische Einflüsse: Leichte Verzüge (Warping) oder minimale Unebenheiten im Rahmen der werkstoffüblichen thermischen Schrumpfung von Kunststoffen sind toleranzbedingt hinzunehmen.
8.2. Masshaltigkeit und Toleranzen:
Soweit nicht im Vorfeld ausdrücklich feste DIN-/ISO-Toleranzen oder abweichende technische Zeichnungen schriftlich vereinbart wurden, gelten für alle FDM-Bauteile verfahrensübliche Fertigungstoleranzen. Massabweichungen von ±0,2 mm bis ±0,5 mm (abhängig von Bauteilgeometrie, Orientierung im Bauraum und Werkstoff) sowie geringfügige Formabweichungen gelten als vertragsgemässe Erfüllung.
8.3. Farbbezeichnungen und visuelle Darstellung: - Gattungsbegriffe: Werden Farben lediglich als reine Farbbegriffe benannt (z. B. «Pink», «Blau», «Grau») und nicht durch standardisierte Normfarben (wie RAL oder Pantone) präzisiert, bezeichnen sie die handelsüblichen Farbtöne der verwendeten Filamente gemäss Herstellerdeklaration. Subjektive Farbempfindungen oder Abweichungen von Erwartungen begründen keinen Mangel.
- Bildschirmdarstellung: Digitale Abbildungen im Shop oder in Voransichten können infolge von Kameraeinstellungen, Beleuchtung und Monitorkalibrierung vom tatsächlichen Farbton abweichen.
8.4. Serienfertigung und Chargenabweichungen: - Durch Spulenwechsel, materialbedingte Rohstoffschwankungen bei Filamentherstellern oder gestaffelte Druckläufe kann es sowohl zwischen Einzelstücken innerhalb derselben Bestellung (Serienproduktion) als auch bei Nachbestellungen zu geringfügigen Farb- und Glanzgradunterschieden kommen.
- Eine absolute Farb-, Glanz- und Nuancengleichheit über mehrere gefertigte Exemplare oder spätere Nachlieferungen hinweg wird nur geschuldet, wenn dies vor Produktionsfreigabe ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.5. Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen:
Fertigungsbedingte Abweichungen im Sinne der Ziffern 8.1 bis 8.4 berechtigen den Besteller nicht zur Mängelrüge, Wandelung, Minderung oder kostenfreien Neuanfertigung.
- Haftungsbeschränkung und Eignung der Bauteile
9.1. Haftungsumfang: Die Haftung der Intradaten GmbH für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Nutzungsausfall oder Betriebsunterbrechung) sowie für Hilfspersonen wird im gesetzlich maximal zulässigen Umfang (Art. 100 OR) ausgeschlossen. Die zwingende Haftung nach dem Schweizer Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) bleibt unberührt.
9.2. Verwendungsrisiko und Eignungsprüfung: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass das bestellte oder in Auftrag gegebene Bauteil für seinen spezifischen Einsatzzweck, die auftretenden mechanischen, chemischen oder thermischen Belastungen sowie die Umgebungsbedingungen geeignet ist. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Bauteil in übergeordnete Geräte, Apparate oder Fahrzeuge eingebaut wird und dort versagt.
9.3. Sicherheitsrelevante Anwendungen: Soweit nicht schriftlich anders bestätigt, sind die gefertigten Bauteile nicht für den Einsatz in sicherheits- oder lebensrelevanten Systemen (z. B. Luftfahrt, Medizintechnik, automotive Sicherheitseinrichtungen) zertifiziert oder bestimmt. - Urheberrecht und Nutzungsrechte an Konstruktionsdaten
10.1. Konstruktionsleistung durch den Verkäufer: Soweit der Verkäufer im Auftrag des Kunden Bauteile konstruiert, vermisst oder CAD-Modelle erstellt (Reverse Engineering), verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Konstruktionsdaten, 3D-Modellen und Fertigungsdateien ausschliesslich bei der Intradaten GmbH. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Modelle und Daten in identischer oder modifizierter Form in den eigenen Online-Shop aufzunehmen, für weitere Kunden zu fertigen und für eigene gewerbliche Zwecke uneingeschränkt zu nutzen.
10.2. Beigestellte Druckdateien des Kunden: Übergibt der Kunde dem Verkäufer eine fertige Druckdatei (z. B. im STL-, STEP- oder 3MF-Format), verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte beim Kunden. Der Verkäufer nutzt diese Dateien ausschliesslich zur Ausführung des konkreten Kundenauftrags und fertigt keine Kopien für Dritte an.
10.3. Schutzrechte Dritter & Freistellung: Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass durch die von ihm beigestellten Musterteile, Zeichnungen, Bilder oder Dateien keine Patent-, Marken-, Design- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sollte der Verkäufer wegen der Ausführung eines Auftrags durch Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Rechtsverteidigungskosten vollumfänglich frei. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Intradaten GmbH und dem Kunden findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
11.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbeziehungen ist der Sitz der Intradaten GmbH (Lyss) bzw. die für Lyss örtlich und sachlich zuständigen Gerichte (Regionalgericht Berner Jura-Seeland). Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Konsumenten.
